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Die 7 Sakramente

Die Beziehung zwischen Gott und den Menschen ist nicht nur von Worten geprägt, sondern auch durch symbolische Handlungen.
Diese leibhaftigen Begegnungen mit Gott sind besondere Heilszeichen, die wir Sakramente nennen.
Sakrament bedeutet „religiöses Geheimnis, Weihe, Verpflichtung“.
Zentral ist die Berührung beispielsweise durch die Salbung mit Öl oder das Handauflegen.

Ihren Ursprung haben die Sakramente im Handeln Jesu Christi.
Das, was Jesus vor 2000 Jahren gelehrt und bewirkt hat, wird in unserer Lebenswirklichkeit lebendig.

Taufe | Erstkommunion | Firmung | Eheschließung | Krankensalbung | Bußsakrament | Priesterweihe

Das Sakrament der Taufe

Taufe

Mit der Taufe setzt ein Mensch seine Füße in die Kirche hinein
und kann alle weiteren Sakramente der Kirche empfangen.
Die Taufe bringt zeichenhaft zum Ausdruck, was innerlich geschieht: Gott ist wie frisches Wasser zum Leben,
eine Lebensquelle, die uns nicht austrocknen und verdursten lässt. Wasser ist Zeichen für Gott und für Leben.
Die Taufkerze zeigt, dass Gott für das Leben Licht ist. Die Taufkerze wird am Licht der Osterkerze angezündet.
Ein Kreuzzeichen auf die Stirn des Kindes bedeutet, dass Jesus das Taufkind in die Gemeinschaft der
Christen aufnimmt.
Am Kreuzzeichen erkennt man Christen. Ein Kind wird durch die Taufe Kind Gottes. Es darf zu Gott Vater sagen.
Chrisam heißt das Öl, mit dem der Geistliche während der Tauffeier das Kind salbt. Früher hat man nur
die Könige gesalbt, weil sie etwas Besonderes waren.
Durch die Taufe wird jeder Mensch etwas Besonderes.

Die Anmeldung zur Taufe erfolgt in der Pfarrkanzlei am Antonsplatz oder in einer der Kanzleien der anderen Gemeinden,
wo auch ein Termin für das Taufgespräch mit einem Priester ausgemacht wird.

Folgende Dokumente sind für die Anmeldung erforderlich:

  • Geburtsurkunde und Meldezettel des Kindes.
  • Taufscheine und Trauschein der Eltern (sind die Eltern nur standesamtlich
    verheiratet wird die Heiratsurkunde benötigt).
  • Taufschein des Taufpaten / der Taufpatin.

Der Taufpate / die Taufpatin muss mindestens 16 Jahre alt sein. Weiters muss er/sie katholisch und sollte, falls verheiratet, kirchlich getraut sein.
Er/sie darf nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Die Eltern können nicht Taufpaten sein.
Das Taufgespräch mit den Eltern und Paten dient zur Vorbereitung auf das Sakrament.

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Das Altarsakrament - Erstkommunion

Erstkommunion

In jeder Eucharistiefeier wird das Kreuzesopfer Jesu Christi auf unblutige Weise gegenwärtig.
Wenn der Priester die Wandlungsworte über Brot und Wein spricht, wird das Brot in den Leib Christi
und der Wein in das Blut Christi verwandelt.
Die heilige Eucharistie ist das Sakrament, das unter den Gestalten von Brot und Wein wahrhaft den Leib und das Blut,
die Seele und die Gottheit Jesu Christi zur Nahrung der Seelen enthält.
Es ist das sichtbare Zeichen der Gemeinschaft mit Gott.
Die Eucharistie (gr. eucharistia = Danksagung) ist zentraler Bestandteil des katholischen Gottesdienstes
und eines der sieben Sakramente.
Sie vergegenwärtigt den Opfertod Jesu und wird in jeder Messe in Erinnerung
an das letzte Abendmahl gefeiert, das Jesus vor seinem Leidensweg am Gründonnerstag
mit seinen Jüngern beging:
"Und er nahm das Brot, sprach das Dankgebet, brach das Brot
und reichte es ihnen mit den Worten: Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird.
Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch und sagte: Dieser Kelch ist der Neue Bund
in meinem Blut, das für euch vergossen wird.
Tut dies zu meinem Gedächtnis"
(Lk 22, 19 ff)

In der Erstkommunion erfahren Kinder die einladende Gemeinschaft mit Gott. Sie werden in die Mahlgemeinschaft
mit Gott und der Gemeinde aufgenommen.
In der Regel gehen Kinder in der zweiten Klasse, also mit ca. 8 Jahren zur Erstkommunion.

Die Anmeldung zur Erstkommunion erfolgt im Rahmen eines Elternabends.

Folgende Dokumente sind für die Anmeldung erforderlich:

  • Taufschein und Meldezettel des Kindes.

Das Sakrament der Firmung

Den Glauben stärken - Die Firmung vollendet die Taufgnade.
Sie ist das Sakrament, das den Heiligen Geist verleiht, um uns in der Gotteskindschaft
tiefer zu verwurzeln, uns fester in Christus einzugliedern, unsere Verbindung mit
der Kirche zu stärken, uns mehr an ihrer Sendung zu beteiligen und uns zu helfen,
in Wort und Tat für den christlichen Glauben Zeugnis zu geben.
Beim Sakrament der Firmung bestätigen die Jugendlichen nach Taufe und Abendmahl
öffentlich ihr Ja zum Glauben und werden zugleich voll in die Gemeinschaft
der katholischen Kirche aufgenommen.
Der Begriff "Firmung" kommt von dem lateinischen Wort "confirmare".
Er wird übersetzt mit "festmachen" und "bestätigen".
Bei der Spendung der Firmung legt der Bischof dem Firmling die Hand auf den Kopf,
zeichnet mit einem wohlriechenden Öl ein Kreuz auf die Stirn und spricht:
"Sei besiegelt durch die Gabe Gottes, den Heiligen Geist."
Dieser Ritus der Salbung ist sehr alt und entspringt den Königserhebungen im Alten Orient.
Schon vor mehreren tausend Jahren wurden die Herrscher bei ihrer Krönung gesalbt.
So sollte ihnen eine besondere Kraft verliehen werden. Die katholischen Christen glauben,
dass in der Firmung der Geist Gottes auf sie herabkommt.
Mit seinem Geist, meinen sie, will Gott bei den Menschen sein und ihnen helfen,
das Leben in guter Weise zu bestehen.

Die Anmeldung zur Firmung erfolgt in der Pfarrkanzlei oder im Rahmen eines Firminformationsabends.

Folgende Dokumente sind für die Anmeldung erforderlich:

  • Kopie des Taufscheins
  • Kopie des Meldezettels
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Religionsunterrichtsbestätigung

Das Sakrament der Ehe

Das Sakrament der Ehe spendet sich das Paar im Traugottesdienst gegenseitig.
Nach dem katholischen Eheverständnis ist die Ehe ein unauflöslicher Bund, ^
mit dem das Ehepaar seine Lebensgemeinschaft begründet.
Das Brautpaar verspricht sich am Altar die Treue in guten und schlechten Tagen.
Zum Sakrament der Ehe gehören die Freiwilligkeit, die Überzeugung von der Unauflöslichkeit,
Treue, der Wille zur Elternschaft sowie die Zuwendung Gottes.
Zudem gilt die Ehe als Abbild des Bundes zwischen Christus und der Kirche:
Wie Christus und die Kirche eins sind, so gilt die Ehe als unauflösbare Gemeinschaft.
In der Regel geschieht das in einer Kirche und vor einem Priester.
Für das gültige Zustandekommen einer Ehe stellt die Kirche Bedingungen wie zum Beispiel den aufrichtigen
Ehewillen der Partner und die Bereitschaft für Nachkommen. Nur wenn die Bedingungen erfüllt sind,
gilt eine Ehe zwischen Christen als grundsätzlich unauflöslich.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt in der Pfarrkanzlei, wo auch der Termin für das Brautleutegespräch vereinbart wird.

Folgende Dokumente sind für die Anmeldung erforderlich:

  • Taufscheine
  • Ausweise
  • Meldezettel
  • Terminbestätigung des Standesamtes
  • bei staatlichen Vorehen: Scheidungsurteil, Sterbeurkunde etc.
  • wenn Kinder vorhanden: Taufschein und Geburtsurkunde des/der Kindes(r)

Das Sakrament der Buße - Beichte

Die Beichte ist ein Zeichen der Versöhnung, ein Sakrament, mit dem Gott und Mensch einen neuen,
gemeinsamen Anfang wagen.
Indem der Beichtende sein Vergehen aufrichtig bereut, wendet er sich Gott wieder zu.
Er darf von Neuem hoffen, dass sein Leben gut wird. Der Glaube an die Beichte gründet
in den Worten Jesu an seine Jünger:
"Wem ihr die Sünden vergebt, dem sind sie vergeben."
Daraufhin erteilt der Priester im Namen Jesu die Lossprechung:
"Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung seines Sohnes
die Welt mit sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden.
Durch den Dienst der Kirche schenke er dir Verzeihung und Frieden.
So spreche ich dich los von deinen Sünden. Im Namen des Vaters und des Sohnes und Heiligen Geistes."

Das Sakrament der Krankensalbung

Der Empfang des Sakramentes der Krankensalbung soll den Kranken in besonderer Weise mit Christus
(d. h. wörtlich dem Gesalbten Gottes) verbinden. Darum kann der Kranke in jeder ernsten Krankheit
das Sakrament der Krankensalbung empfangen, um so die stärkende Nähe Jesu Christi zu erfahren.
Dieses Sakrament ist ein Sakrament der Lebenden, es will den Kranken keineswegs vorzeitig dem Tod überantworten.
In der Gemeinschaft mit Christus wird der Kranke aber auch das Sterben bestehen, denn der Mensch ist
zum Leben bestimmt und nicht zum Tod.
Beim Spenden der Krankensalbung legt der Priester dem Gläubigen die Hände auf und salbt ihm mit geweihtem Öl Stirn und Hände.
Dabei spricht er:
"Durch diese heilige Salbung helfe dir der Herr in seinem reichen Erbarmen und stehe dir bei mit der Kraft des heiligen Geistes.
Der Herr, der dich von Sünden befreit, rette dich; in seiner Gnade richte er dich auf."

Das Sakrament der Priesterweihe

Den Kern der Priesterweihe bilden die Handauflegung und das Weihegebet des Bischofs.
In seinem Gebet ruft der Bischof die Kraft Gottes auf den Weihekandidaten herab.
Nach dem Bischof legen auch die anwesenden Priester des Bistums dem Kandidaten die Hände auf -
als Zeichen der Aufnahme in die Gemeinschaft der Priester.
Der Handauflegung und dem Gebet geht eine Befragung voraus, bei der der Weihekandidat seine Bereitschaft zum
Dienst öffentlich erklärt und dem Bischof und dessen Nachfolgern den Gehorsam verspricht.
Da die Priesterweihe nach katholischen Glauben ein Sakrament ist, also ein sichtbares Zeichen der Verbundenheit
mit Gott, kann sie vom Menschen nicht rückgängig gemacht werden.